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Medizinrecht

Sie haben das Gefühl oder den Gedanken, dass Ihr Arzt oder die Ärzte oder das Pflegepersonal im Krankenhaus bei Ihrer Behandlung etwas falsch gemacht haben? Sie denken, es könnte ein ärztlicher Behandlungsfehler vorliegen?

Dann berate ich Sie. Wir werden uns die Umstände ansehen, die Sie zu dem Gedanken eines Kunstfehlers führen. Dann werden wir alle Schritte besprechen, die erforderlich sind, um Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld gegen den Arzt oder das Krankenhaus oder eine andere Stelle geltend zu machen.

Nach einer Erstberatung wissen Sie, welche Art eines Behandlungsfehlers vorliegen könnte.

Es kann z. B. sein, dass

  • Sie nicht richtig über den Eingriff, das Risiko oder die Auswirkungen und Folgen aufgeklärt wurden, die dann eingetreten sind
  • der Arzt bei der Behandlung einen Fehler gemacht hat, der für Sie einen Gesundheitsschaden darstellt
  • eine zweite Operation nötig wurde, um den Fehler zu korrigieren
  • man nicht richtig auf Sie aufgepasst hat und Ihnen ist deshalb etwas passiert ist
  • ein Impfschaden (Grippe-Schutzimpfung, Corona-Schutzimpfung) vorliegt

Jede Konstellation ist anders, ich beantworte Ihre persönlichen Fragen gern.