Früher waren es Halbgötter in Weiß, heute wissen wir, dass ärztliche Behandlungsfehler nicht selten vorkommen. Lassen Sie professionell prüfen und klären, ob dies in Ihrem Fall zutrifft.
Sie haben das Gefühl oder den Gedanken, dass Ihr Arzt oder die Ärzte oder das Pflegepersonal im Krankenhaus bei Ihrer Behandlung etwas falsch gemacht haben? Sie denken, es könnte ein ärztlicher Behandlungsfehler vorliegen?
Dann berate ich Sie. Wir werden uns die Umstände ansehen, die Sie zu dem Gedanken eines Kunstfehlers führen.
… wissen Sie, welche Art eines Behandlungsfehlers vorliegen könnte. Es kann z. B. sein, dass …
Sie nicht richtig über den Eingriff, das Risiko oder die Auswirkungen und Folgen aufgeklärt wurden, die dann eingetreten sind.
der Arzt bei der Behandlung einen Fehler gemacht hat, der für Sie einen Gesundheitsschaden darstellt.
eine zweite Operation nötig wurde, um den Fehler zu korrigieren.
man nicht richtig auf Sie aufgepasst hat und Ihnen deshalb etwas passiert ist.
ein Impfschaden (Grippe-Schutzimpfung, Corona-Schutzimpfung) vorliegt.
Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld gegen den Arzt, das Krankenhaus oder eine andere Stelle bestehen.
Wir besprechen alle Schritte, die erforderlich sind, um Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld gegen den Arzt oder das Krankenhaus oder eine andere Stelle geltend zu machen.
Jede Konstellation ist anders, ich beantworte Ihre persönlichen Fragen gern.