Anwaltskanzlei • Bedburg

Ihre
Rechts­anwalts­kanzlei
in Bedburg

Prof. Dr. Petra Berens

Persönliche Beratung mit Erfahrung,
Präzision und klarer Strategie.

Fachanwältin für Familienrecht · Fachanwältin für Medizinrecht · Fachanwältin für Sozialrecht · Zertifizierte Mediatorin · Professorin für Wirtschaftsrecht · Rechtsanwältin seit 2002 · Rechtsanwaltskammer Köln ·
Meine Erfahrung

Worauf Sie sich verlassen können Drei Fachanwaltstitel, eine Ansprechpartnerin

Was in vielen Kanzleien auf mehrere Anwälte verteilt ist, liegt hier in einer Hand. Sie schildern Ihren Fall einmal — und werden von der ersten Einschätzung bis zum Abschluss von derselben Person begleitet.

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Meine Schwerpunkte

Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd... oder einen guten Anwalt

Eine anwaltliche Beratung ist keine reine Rechtsfrage. Sie kommt meistens in einem Moment, in dem ohnehin schon viel offen ist — eine Kündigung, eine Trennung, ein Bescheid, mit dem Sie nicht gerechnet haben. Deshalb geht es mir nicht nur darum, Ihren Fall juristisch richtig zu bearbeiten, sondern darum, dass Sie zu jedem Zeitpunkt wissen, wo Sie stehen, was der nächste Schritt ist und was er kostet. Sie behalten die Entscheidung, ich sorge dafür, dass Sie sie auf einer belastbaren Grundlage treffen können.

1. Alles aus einer Hand

Trennung, Behandlungsfehler, Ablehnungsbescheid: Ihr Fall wird nicht auf mehrere Kanzleien aufgeteilt. Mit Fachanwaltstiteln in Familienrecht, Medizinrecht und Sozialrecht bearbeite ich auch die Fälle, die zwischen den Rechtsgebieten liegen.

2. Erklärt, bevor entschieden wird

Seit 2004 unterrichte ich Recht an der Rheinischen Fachhochschule Köln. Diese Übung merken Sie im Gespräch: Sie verstehen, warum ich etwas empfehle — und können deshalb selbst entscheiden statt nur zuzustimmen.

3. Nicht jeder Streit muss vor Gericht

Als zertifizierte Mediatorin prüfe ich zuerst, ob sich Ihr Konflikt außergerichtlich lösen lässt — schneller, günstiger und ohne die Beziehung endgültig zu beschädigen. Wenn das nicht trägt, gehen wir den gerichtlichen Weg.

Eine Zuordnung Ihres Anliegens müssen Sie nicht selbst vornehmen. Zahlreiche Sachverhalte berühren mehrere Rechtsgebiete zugleich: Eine Trennung wirft neben familienrechtlichen Fragen regelmäßig solche des Unterhalts- und Sozialrechts auf. Beim Verdacht auf einen Behandlungsfehler stellen sich neben der Arzthaftung häufig Fragen der Erwerbsminderung. Eine Kündigung hat arbeitsrechtliche und sozialrechtliche Folgen.

Leistungen

Unsere Leistungen als Rechtsanwaltskanzlei

Kündigung, Aufhebungsvertrag, Zeugnis: Für die Kündigungsschutzklage bleiben drei Wochen. Ich prüfe Ihre Unterlagen und vertrete Arbeitnehmer wie Arbeitgeber, außergerichtlich und vor dem Arbeitsgericht.

Verträge, Personalstruktur, Datenschutz: Unternehmen brauchen ein tragfähiges Gesamtkonzept. Ich berate kleine und mittelständische Betriebe in Bedburg, vorbeugend statt erst im Streitfall.

Trennung und Scheidung werfen mehrere Fragen zugleich auf: Unterhalt, Sorgerecht, Zugewinn, Versorgungsausgleich. Als Fachanwältin ordne ich die Lage und entwickle eine Lösung, die dauerhaft trägt.

Besteht der Verdacht auf einen Behandlungsfehler, prüfe ich Ihre Behandlungsunterlagen und bewerte, ob Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz durchsetzbar sind, bevor Verfahrenskosten entstehen.

Ablehnungsbescheide sind häufiger fehlerhaft als vermutet: Erwerbsminderungsrente, Pflegegrad, Schwerbehinderung, Bürgergeld. Die Widerspruchsfrist beträgt in der Regel einen Monat, lassen Sie den Bescheid rechtzeitig prüfen.

Nicht jeder Konflikt gehört vor Gericht. Als zertifizierte Mediatorin begleite ich Familien, Erbengemeinschaften und Gesellschafter zu einer eigenen Lösung, schneller und kostengünstiger als ein Verfahren.

Häufige Ausgangslagen

Was ist bei Ihnen passiert?

Arbeitsrecht

Für die Kündigungsschutzklage bleiben drei Wochen ab Zugang. Unterschreiben Sie keinen Aufhebungsvertrag, bevor er geprüft ist — er kostet häufig Abfindung und Arbeitslosengeld zugleich. Bringen Sie das Kündigungsschreiben mit dem Umschlag mit.

Sozialrecht

Ob Erwerbsminderungsrente, Pflegegrad, Schwerbehinderung oder Bürgergeld: Die Widerspruchsfrist beträgt in der Regel einen Monat. Ablehnungsbescheide sind häufiger fehlerhaft, als Betroffene annehmen. Die maßgebliche Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung.

Familienrecht

Unterhalt, Sorgerecht, Wohnung, Zugewinn, Versorgungsausgleich — die Fragen kommen alle gleichzeitig. Im ersten Gespräch ordnen wir die Lage und klären, was realistisch erreichbar ist. Eine einvernehmliche Lösung ist fast immer die günstigere.

Medizinrecht

Ohne Behandlungsunterlagen lässt sich das nicht beurteilen. Ich fordere die Akte an und prüfe, ob Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz durchsetzbar sind — bevor Kosten für ein Verfahren entstehen, das keine Aussicht hat.

Was Mandanten über die Zusammenarbeit sagen

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Carmela Ariosto
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Ich bin absolut begeistert! Die Zusammenarbeit war von Anfang bis Ende hervorragend. Besonders hervorheben möchte ich die außergewöhnliche Zuverlässigkeit – Absprachen wurden stets eingehalten und man konnte sich zu 100 % verlassen. Die Professionalität ist auf höchstem Niveau: kompetent, strukturiert und immer lösungsorientiert. Dazu kommt eine beeindruckende Schnelligkeit in der Umsetzung, ohne dass dabei die Qualität leidet. Klare Empfehlung – jederzeit gerne wieder!
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Jessica Gelber
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Frau Berens ist eine Anwältin mit Herz. Wir sind zwar noch „mittendrin“- jedoch kann ich schon sagen, das persönliche Gespräche sehr angenehm sind; auch per Email bekommt man schnell Hilfe! Ich bin froh, das ich sie „für mich gefunden habe“. Kompetent und sehr menschlich! Immer weiter /immer wieder…🙌🏻
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Mohammad Alnjjar
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Vielen Dank für die Beratung.
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Stuart Price
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In einem Rechtsstreit mit einer Bank hat mich Frau Dr. Berens erfolgreich vertreten. Sehr kompetent und freundlich. Ich kann Frau Dr. Berens nur weiterempfehlen.
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Eduard Flessa
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Sehr kompetent in allen Belangen! Empathisch und absolut Ergebnis Orientiert!!!
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Karin Putscher
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Sehr kompetente Anwältin. Ich fühle mich in allen Belangen sicher und zuverlässig vertreten.
FAQ

Häufige Fragen an Ihre Anwältin

Im Vorfeld einer Mandatierung stellen sich regelmäßig Fragen zu Kosten, Fristen und zum Ablauf der Beratung. Die nachfolgenden Antworten geben hierzu einen ersten Überblick.

Es handelt sich um allgemeine Hinweise. Maßgeblich sind stets die Umstände des Einzelfalls; eine verbindliche Auskunft setzt die Prüfung Ihres konkreten Sachverhalts voraus.

Für welche Rechtsgebiete ist die Kanzlei Berens zuständig?

Familienrecht, Medizinrecht, Sozialrecht, Arbeitsrecht sowie Wirtschafts- und Vertragsrecht einschließlich Datenschutz. In Familienrecht, Medizinrecht und Sozialrecht besteht jeweils ein Fachanwaltstitel. Ergänzend biete ich Mediation als außergerichtliches Verfahren an.

Die Gebühr für eine Erstberatung von Verbraucherinnen und Verbrauchern ist nach § 34 RVG auf höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer begrenzt. Den konkreten Betrag nenne ich Ihnen, bevor das Gespräch beginnt. Die weitere Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und in der Regel nach dem Gegenstandswert.

Häufig ja — abhängig von Ihrem Tarif und davon, ob der betroffene Rechtsbereich versichert ist. Die Deckungsanfrage stelle ich für Sie, bevor Kosten entstehen. Sie erfahren also vorab, ob Ihre Versicherung eintritt.

Bei geringem Einkommen trägt der Staat einen Teil der Kosten. Für die außergerichtliche Beratung gibt es den Beratungshilfeschein, den Sie beim Amtsgericht Ihres Wohnorts beantragen; für gerichtliche Verfahren kommt Prozesskostenhilfe in Betracht. Beide Anträge können wir gemeinsam vorbereiten.

Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Kündigung grundsätzlich als wirksam, unabhängig davon, wie berechtigt Ihre Einwände inhaltlich wären.

Alle Schreiben, die Sie in der Sache erhalten haben — Kündigung, Bescheid, Vertrag, Arztbriefe — jeweils mit dem Umschlag oder einem Vermerk, wann sie zugegangen sind. Das Zugangsdatum entscheidet über die Frist und lässt sich später oft nicht mehr rekonstruieren.