Familienrecht
Als Fachanwältin für Familienrecht bin ich für Sie da bei Trennung, Scheidung, Zugewinn- und Vermögensausgleich, Versorgungsausgleich, Sorgerecht, Umgangsrecht, Besuchsrecht, Unterhalt, Eheverträgen. Wir überlegen gemeinsam, welche Schritte wann ratsam sind, ohne die Belange aller Beteiligten, insbesondere Ihrer Kinder, außer Acht zu lassen. Die Trennung vom (Ehe-)Partner löst einen der höchsten Stresslevel aus; auch das sollten Sie wissen und daher achtsam mit sich umgehen.
Medizinrecht
Sie möchten (vielleicht) Schmerzensgeld und Schadensersatz gegen Ihren Arzt / Ihr Krankenhaus geltend machen. Wir schauen uns gemeinsam Ihren Verdacht des ärztlichen Behandlungsfehlers. Als Fachanwältin für Medizinrecht weiß ich, worauf es bei der Beurteilung ankommt, wie sich Berufshaftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser auf der Gegenseite verhalten, welche Voraussetzungen rechtlicher Art vorliegen müssen, damit ein ärztlicher Behandlungsfehler anerkannt wird und welche medizinischen Fragen zu klären sind.
Sozialrecht
Ihr Bescheid wurde abgelehnt? Sie erhalten eine bestimmte Leistung nicht? Es geht um ALG I, ALG II, Arbeitsunfähigkeit, Rente, Erwerbsminderung, Berufsunfähigkeit, Behinderung, Pflegegrad, Verletzten- oder Krankengeld, Berufskrankheit oder Arbeits-/Wegeunfall? Dann sind Sie bei mir als Fachanwältin für Sozialrecht richtig. Die Erfahrung zeigt, dass die Fehlerquote bei dem Erlass von Bescheiden durch die Sozialbehörden hoch ist und eine Überprüfung und Verfolgung Ihrer Interessen legitim ist und sich in sehr vielen Fällen lohnt.
Wirtschaftsrecht
Sie haben eine Kündigung, Abmahnung oder Zurücksetzung Ihrer Position oder Ihres Lohns erhalten, möchten Urlaubsgeld oder andere Leistungen gegen Ihren Arbeitgeber geltend machen oder werden gemobbt? Das Arbeitsrecht ist Schutzrecht des Arbeitnehmers. Als Anwältin mit jahrzehntelanger Erfahrung im Arbeitsrecht unterstützte ich Sie gezielt und effizient. Im Arbeitsrecht gelten kurze Fristen, z. B. ist die Frist für die Klage wegen Kündigung auf drei Wochen ab Zugang beschränkt. Nur im Ausnahmefall ist die Klage danach noch möglich. Nehmen Sie kurzfristig Kontakt auf.